Das Bild zeigt eine Frau mit weiße Rose vor einem Sarg.

Für den Abschied vorsorgen

Stirbt ein geliebter Mensch, ist das für die Angehörigen sehr schmerzhaft. Zusätzlich zur Trauerarbeit kommen verschiedene Pflichten auf sie zu wie die Regelung des Nachlasses oder der Bestattung. In dieser schwierigen Situation möchte sich niemand mit finanziellen Fragen auseinandersetzen. Doch ein Begräbnis und eine angemessene Trauerfeier kosten viel Geld. Oft sind die Hinterbliebenen mit dieser finanziellen Belastung überfordert, können dem geliebten Menschen schlicht kein angemessenes Begräbnis bieten.

Beispiel für einfache Beisetzung

  • Erdbestattung: 3.600 €
  • Trauerfeier: 700 €
  • Traueranzeige mit Danksagung: 400 €
  • Grabstein: 2.150 €
  • Kranz, Blumenschmuck: 470 €
  • Gesamt: 7.320 €

Hinzu kommen noch die Aufwendungen für eine langjährige Grabpflege!

Seit Januar 2004 ist das gesetzliche Sterbegeld entfallen. Damit sind allein die Angehörigen für die Bestattung verantwortlich.

Selbst bei einem ausgeschlagenen Erbe oder jahrelangem, nicht vorhandenem Kontakt zu den Angehörigen, können Städte und Gemeinden per Bußgeldbescheid die von ihnen verauslagten Bestattungskosten von den Erben zurückfordern! Auch auf Geld aus Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen (mit Todesfallschutz) sollte man sich nicht verlassen. In der Regel enden diese mit Eintritt in die Rentenphase und man verliert dadurch auch die Absicherung im Falle des Ablebens.

Mit einer Sterbegeldversicherung lassen sich die individuellen Bedürfnisse konkret regeln. Im Todesfall steht Geld für die Bestattung zur Verfügung, die Angehörigen können sich ihrer Trauer und ihren Pflichten gegenüber anderen Hinterbliebenen widmen. So kann man auch frühzeitig die Rahmenbedingungen für seinen letzten Abschied selbst festlegen.

Natürlich gibt es auch andere Wege, für den eigenen Todesfall vorzusorgen. Sie können z. B. monatlich einen Betrag auf ein Sparkonto bei Ihrer Bank überweisen.

  • Aber möchten Sie dieses Geld nicht lieber für Ihren Lebensabend verbrauchen?
  • Und würde man das Geld nicht irgendwann für etwas Anderes verbrauchen?
  • Was, wenn ein größerer Geldbetrag benötigt wird?

Die Sterbegeldversicherung verpflichtet Sie durch den monatlichen Beitrag einerseits zum regelmäßigen Ansparen für einen im Voraus bestimmten Zweck und bietet noch dazu nach kürzester Laufzeit bereits eine Absicherung in voller Höhe – auch wenn noch gar nicht so viele Beiträge einbezahlt wurden!

Eine Sterbegeldversicherung ist kein Sparprodukt, aber Sie haben keine Probleme mit Sparerfreibetrag oder Abgeltungssteuer und bekommen zusätzlich zu den garantierten Leistungen die angefallenen Überschüsse ausgezahlt.

Gerne helfen wir Ihnen weiter! 

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